Das müssen Bausparer über die Zuteilung wissen
Wenn der Bausparvertrag seitens der Bausparkasse zur Auszahlung kommen kann, dann spricht man von der Zuteilung.
Dies ist Zahltag für den Bausparer. Denn wenn die Zuteilung erfolgt – in der Regel ein paar Wochen nachdem die Mindesteinzahlung angespart wurde (also häufig 40 oder 50% der Bauspar-Summe) – kann das angesparte Vermögen und die gewährte Darlehenssumme ausgezahlt werden.
Damit die Zuteilung ausgesprochen werden kann, muss oft auch die Mindestvertragsdauer erreicht sein. Auch die Mindestbewertungszahl muss erfüllt worden sein. Welche Bedingungen an die Zuteilung geknüpft sind, entnimmt man den ABB, den allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge. Denn je nach gewähltem Tarif können diese unterschiedlich ausfallen.
Maßgeblich für den Zuteilungszeitpunkt ist aber die Bewertungszahl, welche die Reihenfolge der Zuteilung bestimmt. Wann diese erreicht ist, kann die Bausparkasse schwer vorhersehen. Daher dürfen Bausparkassen auch keine konkreten Angaben darüber machen, wann ein Bausparvertrag zuteilungsbereit ist. Je höher die Bewertungszahl eines Bausparvertrages ist, desto eher wird seine Zuteilung erfolgen. Die höchste Zahl hat also Vorrang bei der Zuteilung. Die Sparbeiträge, die Zinsen und die Vertragslaufzeit bestimmen die Bewertungszahl.