Wohnungsbauprämie

Mit der Wohnungsbauprämie Vater Staat am Bausparen beteiligen

Bausparer erhalten nicht nur solide Zinsen und Boni auf ihr Bausparguthaben, sondern erhalten auch staatliche Förderungen. Über die Wohnungsbauprämie fördert der Staat mit bis zu 45 Euro (bzw. für Verheiratete 90 Euro) im Jahr.

Die Wohnungsbauprämie wird anteilig auf die Einzahlungen gewährt und ist altersabhängig. So erhalten Sparer 8,8% auf ihre Aufwendungen. Maximal werden 512 Euro im Jahr für Alleinstehende und 1.024 Euro für Verheiratete berücksichtigt. Die Obergrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens liegt bei 25.600 Euro bzw. 51.200 Euro bei Verheirateten. Wer mehr verdient, geht leer aus. Kinder erhalten ab dem 16. Lebensjahr im Übrigen die volle Förderung, ungeachtet dessen, was ihre Eltern verdienen.

Darüber hinaus werden Arbeitnehmer mit niedrigem bis mittlerem Einkommen auch über die Arbeitnehmersparzulage gefördert. Wer mit dem Bausparvertrag riestert (sogenannter Wohn-Riester, auch Eigenheimrente), erhält zusätzliche staatliche Unterstützung. Bedingung hierfür ist, dass die mit dem Bauspardarlehen finanzierte Wohnimmobilie selbst genutzt wird.