Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage wird Bausparen gefördert
Bausparen wird gefördert, und zwar über die Arbeitnehmersparzulage. Vater Staat beteiligt sich mit 9% Zulage, wenn der Bausparer seine vermögenswirksamen Leistungen (vL) in den Bausparvertrag einzahlt.
Wer über seinen Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen bezieht und diese auf sein Bausparkonto einzahlt, der wird mit der Arbeitnehmer-Sparzulage belohnt. Das können bis zu 42 Euro im Jahr sein, mit denen sich der Staat beim Ansparen beteiligt. Das entspricht einer maximalen geförderten Sparleistung von 470 Euro im Jahr. Gefördert wird, wessen zu versteuerndes Einkommen 20.000 Euro nicht übersteigt (bzw. 40.000 Euro bei Zusammenveranlagung).
Wer von seinem Arbeitgeber weniger erhält und daher auch nicht mehr vL in seinen Bausparvertrag einzahlen kann, der muss dennoch nicht auf die volle Förderung verzichten: Es genügt ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, in welchem man bittet, die Summe, die zu den 470 Euro fehlt, aus dem eigenen Gehalt mit abzuführen.
Um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten, müssen Bausparer dies in der Einkommenssteuererklärung beantragen. Dazu muss ein Kreuz bei „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ gesetzt werden.