Durch Vermögensbildungsgesetz Förderungen für Bausparer
Das Vermögensbildungsgesetz sorgt für einen nicht unerheblichen Vorteil beim Bausparen: Wer bauspart, erhält Prämien.
Das Vermögensbildungsgesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer mit geringem bis mittlerem Einkommen eine Arbeitnehmersparzulage erhalten. Das bedeutet, dass sich Vater Staat mit bis zu 42 Euro jährlich am eigenen Bausparvertrag beteiligt.
Für die Gewährung der Prämie ist es wichtig, dass das zu versteuernde Einkommen unterhalb der Grenze von 20.000 Euro liegt. Für zusammen Veranlagte bedeutet das also eine Obergrenze von 40.000 Euro.
Darüber hinaus gewährt der Staat auch eine sogenannte Bausparprämie (auch Wohnungsbauprämie). Hier werden bis zu 45 Euro jährlich vergeben. Hier gilt eine Gehaltsobergrenze von 25.600 Euro, bzw. 51.200 Euro bei Zusammenveranlagung. Auch das Wohn-Riestern kommt für Bausparer infrage. Hierzu muss das zu finanzierende Objekt selbstgenutztes Wohneigentum sein.