Notwendige Abschlussgebühr beim Bausparen wird rückerstattet
Die Abschlussgebühr bei einem Bausparvertrag ist ein Betrag, welcher die Kosten für die Verwaltung und die Vermittler-Provision deckt. Bausparer kommen an dieser Gebühr nicht vorbei. Sie wird ihnen jedoch am Ende der Laufzeit zurückerstattet, wenn kein Bauspardarlehen in Anspruch genommen wird.
Jede Leistung hat ihren Preis. Ähnlich wie es auch bei Versicherungen der Fall ist, muss jemand für die Vermittlung dieses Finanzproduktes bezahlt werden. Noch dazu entsteht den Bausparkassen ein Verwaltungsaufwand, der finanziert werden muss. Zur Deckung dieser Kosten erheben die Bausparkassen die Abschlussgebühr. Genau genommen handelt es sich hierbei also um einen vereinbarten Preis für die Leistungen des Bausparkassen-Kollektivs.
Die zu entrichtende Gebühr beträgt mehrere hundert Euro (1% oder 1,6% der Bausparsumme). Sie ist zwingend erforderlich und wird von jeder Bausparkasse verlangt. In der jüngsten Vergangenheit gab es einen Versuch seitens der Verbraucherzentrale NRW, diese Gebühr zu kippen. Doch die zum System der Bausparkassen gehörende Gebühr, die seit etwa 120 Jahren existiert, wurde auch von den Gerichten als notwendig betrachtet. Die Zahlung ist für den Bausparkunden transparent (sie wird bereits im Antrag extra ausgewiesen) und entspricht vollständig den Forderungen des Gesetzgebers. Ohne die Gebühr könnte es auch keine Bausparverträge mehr geben, da sich die Kassen ohne sie nicht tragen können.
Das Konto des Bausparers wird durch diese Gebühr zunächst negativ belastet. Durch die Einzahlungen in den Sparvertrag wird das Minus praktisch nach und nach ausgeglichen. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, die Gebühr in einem Betrag zu bezahlen. Sollte sich der Bausparer für einen neuen Bausparvertrag entscheiden, so wird die Abschlussgebühr auf den neuen Vertrag angerechnet. Sollte man sich am Laufzeitende nicht zu einem Bauspardarlehen entschließen, sondern für eine Auszahlung des Guthabens entscheiden, so wird die Abschlussgebühr rückerstattet.